Unabhängige Anwaltskanzlei

Strafrecht

Strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren können unmittelbare Auswirkungen auf die persönliche Freiheit, das Recht auf Schutz vor Vorverurteilung, die Rechte von Geschädigten und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens haben. Tatvorwurf, Beweislage, Zwangsmaßnahmen und Verfahrensfristen sind daher von Beginn an gemeinsam zu beurteilen.

Die Kanzlei übernimmt die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten sowie die Vertretung von Geschädigten, Anzeigeerstattern und Nebenbeteiligten im Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren.

Leistungsumfang

Erstkontakt und dringende Situationen

Bei zeitkritischen Maßnahmen wie Festnahme, Gewahrsam, Vernehmung, richterlicher Anhörung, Durchsuchung oder Hauptverhandlung sollten Ort, Akten- oder Ermittlungsnummer, zuständige Behörde, aktueller Status der betroffenen Person und bekannte Fristen bereits beim Erstkontakt mitgeteilt werden.

Vertretung von Geschädigten

Die rechtliche Einordnung der Anzeige, die Sicherung von Beweisen, die Prüfung vermögensrechtlicher Ansprüche, die Teilnahme an Ermittlungen und Verhandlungen sowie Rechtsmittel richten sich nach der konkreten Situation der geschädigten Person.