Immobilien-, Grundbuch- und Miteigentumsrecht
Der Erwerb einer Immobilie in der Türkei, die Umschreibung im Erbfall, Miteigentum, Verkauf oder ein Grundbuchstreit können eine gemeinsame Prüfung des Grundbuchs, eingetragener Belastungen, kommunaler Angaben, steuerlicher Vorgänge und gegebenenfalls gerichtlicher oder versteigerungsrechtlicher Verfahren erfordern.
Die Kanzlei begleitet Vorgänge nach türkischem Recht von der Prüfung der rechtlichen Situation über Übertragung oder Umschreibung bis hin zu Gerichts- und Verwertungsverfahren.
Leistungsumfang
- Prüfung von Eigentümer-, Anteils- und Belastungsangaben im Grundbuch
- Grundbuchumschreibung im Erbfall und Eintragung von Erbanteilen
- Rechtliche Vorbereitung von Kauf, Schenkung und sonstigen Übertragungen
- Verwaltung und Umwandlung von Mit- oder Gesamthandseigentum
- Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft und anschließende Verwertung
- Grundbuchberichtigungs- und Eigentumsverfahren
- Nutzungsentschädigung, Miete, Räumung und Ansprüche aus der Nutzung einer Immobilie
- Enteignungs- und enteignungsgleiche Eingriffsverfahren
- Prüfung von Kauf- und Mietverträgen
- Koordination kommunaler Wertangaben, Grundsteuer und Transaktionsunterlagen
Aufhebung der Gemeinschaft und Verwertung
Bei mehreren Berechtigten sind Realteilung, Verwertung, tatsächliche Nutzung, Mieterträge, Aufwendungen und Belastungen gemeinsam zu beurteilen. Ein gerichtlicher Verwertungsbeschluss beendet das Verfahren nicht: Wertermittlung, Bekanntmachung, Versteigerung, Zuschlag, Erlösverteilung und Grundbuchvorgänge sind gesondert zu begleiten.
Die rechtliche Situation einer Immobilie ergibt sich nicht allein aus der Eigentümerangabe. Vermerke, Belastungen, Pfändungen, einstweilige Maßnahmen, Hypotheken, Mietverhältnisse, tatsächliche Nutzung und laufende Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren können ebenfalls relevant sein.