Unabhängige Anwaltskanzlei

Immobilien-, Grundbuch- und Miteigentumsrecht

Der Erwerb einer Immobilie in der Türkei, die Umschreibung im Erbfall, Miteigentum, Verkauf oder ein Grundbuchstreit können eine gemeinsame Prüfung des Grundbuchs, eingetragener Belastungen, kommunaler Angaben, steuerlicher Vorgänge und gegebenenfalls gerichtlicher oder versteigerungsrechtlicher Verfahren erfordern.

Die Kanzlei begleitet Vorgänge nach türkischem Recht von der Prüfung der rechtlichen Situation über Übertragung oder Umschreibung bis hin zu Gerichts- und Verwertungsverfahren.

Leistungsumfang

Aufhebung der Gemeinschaft und Verwertung

Bei mehreren Berechtigten sind Realteilung, Verwertung, tatsächliche Nutzung, Mieterträge, Aufwendungen und Belastungen gemeinsam zu beurteilen. Ein gerichtlicher Verwertungsbeschluss beendet das Verfahren nicht: Wertermittlung, Bekanntmachung, Versteigerung, Zuschlag, Erlösverteilung und Grundbuchvorgänge sind gesondert zu begleiten.

Die rechtliche Situation einer Immobilie ergibt sich nicht allein aus der Eigentümerangabe. Vermerke, Belastungen, Pfändungen, einstweilige Maßnahmen, Hypotheken, Mietverhältnisse, tatsächliche Nutzung und laufende Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren können ebenfalls relevant sein.