Familienrecht sowie Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
Familienrechtliche Angelegenheiten können eine gemeinsame Beurteilung persönlicher Beziehungen, der Situation von Kindern, vermögensrechtlicher Folgen und der Wirkung ausländischer Entscheidungen erfordern. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind Zustellung, ausländische Entscheidungen und Urkunden sowie türkische Personenstandsregister von besonderer Bedeutung.
Leistungsumfang
- Einvernehmliche und streitige Scheidungsverfahren
- Sorgerecht, Umgang und kindbezogene einstweilige Maßnahmen
- Vorläufiger Unterhalt, Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche
- Auseinandersetzung des ehelichen Güterstands und Beteiligungsansprüche
- Abstammungs-, Vaterschafts- und Personenstandsverfahren
- Familienwohnung sowie Schutz- und Präventionsmaßnahmen
- Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung ausländischer Scheidungs- und Familienentscheidungen
- Eintragung ausländischer Entscheidungen in türkische Personenstandsregister
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung
Je nach Art der ausländischen Entscheidung kann für ihre Wirkung in der Türkei eine behördliche Eintragung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein. Rechtskraft, ordnungsgemäße Zustellung, Apostille oder sonstige Beglaubigung, Übersetzung und Entscheidungsinhalt werden geprüft. Die Anerkennung betrifft die Rechtskraftwirkung; die Vollstreckbarerklärung ermöglicht die Durchsetzung vollstreckbarer Inhalte in der Türkei.
In familienrechtlichen Mandaten werden das Kindeswohl, der Schutz persönlicher Daten und eine Kommunikation, die den Konflikt nicht zusätzlich verschärft, besonders berücksichtigt.