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Familienrecht sowie Anerkennung und Vollstreckbarerklärung

Familienrechtliche Angelegenheiten können eine gemeinsame Beurteilung persönlicher Beziehungen, der Situation von Kindern, vermögensrechtlicher Folgen und der Wirkung ausländischer Entscheidungen erfordern. Bei grenzüberschreitenden Fällen sind Zustellung, ausländische Entscheidungen und Urkunden sowie türkische Personenstandsregister von besonderer Bedeutung.

Leistungsumfang

Anerkennung und Vollstreckbarerklärung

Je nach Art der ausländischen Entscheidung kann für ihre Wirkung in der Türkei eine behördliche Eintragung oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein. Rechtskraft, ordnungsgemäße Zustellung, Apostille oder sonstige Beglaubigung, Übersetzung und Entscheidungsinhalt werden geprüft. Die Anerkennung betrifft die Rechtskraftwirkung; die Vollstreckbarerklärung ermöglicht die Durchsetzung vollstreckbarer Inhalte in der Türkei.

In familienrechtlichen Mandaten werden das Kindeswohl, der Schutz persönlicher Daten und eine Kommunikation, die den Konflikt nicht zusätzlich verschärft, besonders berücksichtigt.