Unabhängige Anwaltskanzlei

Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz

Für die Durchsetzung einer Forderung in der Türkei sind Rechtsgrund, Beweismittel, Fälligkeit, Verjährung, Anschrift und Vermögen des Schuldners sowie die Verwertbarkeit ausländischer Entscheidungen oder Unterlagen gemeinsam zu prüfen.

Die Kanzlei begleitet Privatpersonen und Unternehmen von außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen über Gerichts- und Vollstreckungsverfahren bis zu Pfändung, Verwertung und Einziehung.

Leistungsumfang

Ausländische Gläubiger

Bei Mandaten aus dem Ausland werden Beweisführung nach türkischem Recht, Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Unterlagen, Sicherheitsleistung, Zuständigkeit, Zustellung und Währung vorab geprüft. Bestand und Einbringlichkeit einer Forderung sind getrennt zu beurteilen; vorhandenes Vermögen und vorrangige Pfändungen können den Erfolg der Einziehung wesentlich beeinflussen.