Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz
Für die Durchsetzung einer Forderung in der Türkei sind Rechtsgrund, Beweismittel, Fälligkeit, Verjährung, Anschrift und Vermögen des Schuldners sowie die Verwertbarkeit ausländischer Entscheidungen oder Unterlagen gemeinsam zu prüfen.
Die Kanzlei begleitet Privatpersonen und Unternehmen von außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen über Gerichts- und Vollstreckungsverfahren bis zu Pfändung, Verwertung und Einziehung.
Leistungsumfang
- Prüfung von Verträgen, Rechnungen, Bestellungen, Liefernachweisen, Korrespondenz und Kontounterlagen
- Zahlungsaufforderungen und anwaltliche Schreiben an den Schuldner
- Vollstreckungsverfahren mit oder ohne Titel sowie aus Wechseln und Schecks
- Klagen gegen Einwendungen, Beseitigung von Einwendungen und Zahlungsklagen
- Arrest und andere einstweilige Sicherungsmaßnahmen
- Ermittlung von Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeugen, Arbeitsentgelt, Gesellschaftsanteilen und Drittforderungen
- Pfändung, Verwahrung, Wertermittlung und Verwertung
- Beschwerden und Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- Forderungsdurchsetzung nach Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichts- oder Schiedssprüche
- Rechtliche Begleitung von Ratenzahlungs- und Vergleichsverhandlungen
Ausländische Gläubiger
Bei Mandaten aus dem Ausland werden Beweisführung nach türkischem Recht, Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Unterlagen, Sicherheitsleistung, Zuständigkeit, Zustellung und Währung vorab geprüft. Bestand und Einbringlichkeit einer Forderung sind getrennt zu beurteilen; vorhandenes Vermögen und vorrangige Pfändungen können den Erfolg der Einziehung wesentlich beeinflussen.