Rechtsberatung und Vertretung Bei Angelegenheiten Mit Bezug Zur Türkei
Die Anwaltskanzlei Unabhängige Anwaltskanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen aus der Türkei und dem Ausland in Angelegenheiten des türkischen Rechts.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Erbrecht und Nachlassabwicklung, Immobilien- und Grundbuchrecht, Familienrecht, Strafrecht, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung, Arbeitsrecht sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Vorgänge. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die vorliegenden Unterlagen und die einschlägigen Verfahrensvorschriften.
Tätigkeitsbereiche
Erbrecht und Nachlassabwicklung
Türkische Erbnachweise, Testamente, Nachlassermittlung, erbschaftsteuerliche Verfahrensschritte, Bankguthaben und Immobilien, Umschreibung des Nachlasses, erbrechtliche Streitigkeiten und Abwicklung des Nachlasses.
Immobilien-, Grundbuch- und Miteigentumsrecht
Prüfung von Grundbuchunterlagen, Umschreibung und Übertragung, Mit- und Gesamthandseigentum, Aufhebung der Gemeinschaft, Verwertung, Grundbuchberichtigung sowie immobilienbezogene Streitigkeiten.
Prozessführung, Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung
Außergerichtliche Prüfung, Aufforderungsschreiben und Verhandlungen, gerichtliche Verfahren, Vollstreckung aus Titeln oder ohne Titel, Arrest, Vermögensermittlung, Pfändung und Einziehung.
Strafrecht
Verteidigung und Vertretung von Beschuldigten, Angeklagten, Geschädigten und Anzeigeerstattenden im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie bei Vernehmungen, Anhörungen, Hauptverhandlungen und Rechtsmitteln.
Gesellschafts- und Handelsrecht
Gesellschaftsgründungen, Handelsregister- und Notariatsvorgänge, Gesellschafter- und Geschäftsführerbeschlüsse, Anteilsübertragungen, Verträge, Handelsforderungen und rechtliche Vorgänge von Unternehmen in der Türkei.
Verfahrenskoordination Aus Dem Ausland
Erstgespräche und Dokumentenprüfungen können ohne Reise in die Türkei durchgeführt werden. Je nach Mandat koordinieren wir Vollmachten, notarielle Beglaubigungen, Apostillen, Übersetzungen, den Dokumentenversand, Behördenvorgänge und die praktische Umsetzung in der Türkei.
Deutsch- und englischsprachige Kommunikationsunterstützung kann bereitgestellt werden. Die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt durch in der Türkei zugelassene Rechtsanwälte und ausschließlich im Rahmen des türkischen Rechts.
Rechtsanwälte
Rechtsanwalt A ist insbesondere in grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten, im Immobilienrecht, im Forderungseinzug, bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen und in Zivilverfahren tätig.
Rechtsanwalt B ist schwerpunktmäßig im Strafrecht sowie in zivil- und strafgerichtlichen Verfahren, im Arbeitsrecht, Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht tätig.
Kontakt
Sie können uns den Gegenstand Ihres Anliegens, das betroffene Land oder den betroffenen Ort, bevorstehende Fristen oder Termine und eine kurze Übersicht der vorhandenen Unterlagen mitteilen. Durch das Absenden des Formulars kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Ein Mandat gilt erst nach Interessenkollisionsprüfung und schriftlicher Annahme als übernommen.
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