Unternehmensgründung und gesellschaftsrechtliche Vorgänge
Die Gründung oder laufende Betreuung einer Gesellschaft in der Türkei erfordert die abgestimmte Planung von Handelsregister-, Steuer-, Notariats-, Bank-, Zeichnungs- und gegebenenfalls Genehmigungs- sowie Auslandsdokumentenverfahren.
Die Kanzlei unterstützt in- und ausländische natürliche und juristische Personen bei Gesellschaftsgründungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Türkei. Steuerberatung, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Anlageberatung werden, soweit erforderlich, gesondert durch die jeweils befugten Berufsträger erbracht.
Gründungsphase
- Rechtliche Beurteilung der geeigneten Gesellschaftsform anhand von Tätigkeit, Beteiligung und Geschäftsführung
- Dokumente, Apostille, Übersetzung und vorläufige Steuernummer für ausländische Gesellschafter
- Erstellung oder Prüfung des Gesellschaftsvertrags
- Koordination von MERSİS-, Handelsregister- und Notariatsverfahren
- Vertretungs- und Zeichnungsregelungen sowie interne Richtlinien
- Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Unterlagen für Bankkonto und Kapitalvorgänge
- Vorprüfung tätigkeitsbezogener Genehmigungen, Lizenzen oder Registrierungen
Laufende gesellschaftsrechtliche Vorgänge
- Gesellschafter-, Hauptversammlungs-, Verwaltungsrats- und Geschäftsführerbeschlüsse
- Änderung von Geschäftsführern, Verwaltungsratsmitgliedern und Vertretungsberechtigten
- Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung und Satzungsänderung
- Änderung von Sitz, Unternehmensgegenstand oder Vertretungsbefugnis
- Rechtliche Begleitung von Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Liquidation
- Rechtliche Kontrolle von Beschlüssen, Gesellschaftsbüchern und Unternehmensunterlagen
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern und Organmitgliedern
Ausländische Unterlagen
Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden, Zeichnungs- und Vertretungsnachweise sowie Gesellschaftsbeschlüsse aus dem Ausland können je nach Herkunft Apostille, Legalisation, beglaubigte Übersetzung und notarielle Bestätigung erfordern. Das erforderliche Format wird vor Einreichung mit der Praxis der zuständigen Stelle abgeglichen.
Zeitplan und Dokumentenliste hängen von der Stellung der Gesellschafter, der Gesellschaftsform, dem Unternehmensgegenstand, ausländischen Unterlagen und der Praxis des zuständigen Handelsregisters ab.