Unabhängige Anwaltskanzlei

Unternehmensgründung und gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Die Gründung oder laufende Betreuung einer Gesellschaft in der Türkei erfordert die abgestimmte Planung von Handelsregister-, Steuer-, Notariats-, Bank-, Zeichnungs- und gegebenenfalls Genehmigungs- sowie Auslandsdokumentenverfahren.

Die Kanzlei unterstützt in- und ausländische natürliche und juristische Personen bei Gesellschaftsgründungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen in der Türkei. Steuerberatung, Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Anlageberatung werden, soweit erforderlich, gesondert durch die jeweils befugten Berufsträger erbracht.

Gründungsphase

Laufende gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Ausländische Unterlagen

Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden, Zeichnungs- und Vertretungsnachweise sowie Gesellschaftsbeschlüsse aus dem Ausland können je nach Herkunft Apostille, Legalisation, beglaubigte Übersetzung und notarielle Bestätigung erfordern. Das erforderliche Format wird vor Einreichung mit der Praxis der zuständigen Stelle abgeglichen.

Zeitplan und Dokumentenliste hängen von der Stellung der Gesellschafter, der Gesellschaftsform, dem Unternehmensgegenstand, ausländischen Unterlagen und der Praxis des zuständigen Handelsregisters ab.