Unabhängige Anwaltskanzlei

Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse umfassen Vertrag, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Beendigung und sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Für die Beurteilung eines Konflikts sind die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses, Lohnabrechnungen und Bankbelege, Korrespondenz, betriebliche Praxis und gesetzliche Fristen maßgeblich.

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich und vertritt sie in der obligatorischen Mediation, in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren.

Für Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber

Ausländische Unternehmen und Beschäftigte

Bei Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die Personal in der Türkei beschäftigen, sind türkisches Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Arbeitserlaubnis und betriebliche Praxis gemeinsam zu berücksichtigen. Vorgaben einer ausländischen Muttergesellschaft gelten nicht automatisch in der Türkei; lokale Verträge und Prozesse müssen mit türkischem Recht vereinbar sein.

Da für arbeitsrechtliche Ansprüche Verjährungsfristen, eine obligatorische Mediation und teilweise kurze, vom Kündigungsdatum abhängige Fristen gelten, sollten Unterlagen zeitnah geprüft werden.