Unabhängige Anwaltskanzlei

Rechtsanwälte

Die rechtlichen Leistungen werden von den Rechtsanwälten Rechtsanwalt A und Rechtsanwalt B erbracht. Die Aufgabenverteilung richtet sich nach Art und Umfang des Mandats. Rechtliche Bewertungen, strategische Entscheidungen und die Umsetzung von Mandantenweisungen liegen in der Verantwortung der Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt A

Tätig insbesondere im Erbrecht und in der Nachlassabwicklung, im Immobilien- und Grundbuchrecht, im Forderungseinzug, bei Gesellschaftsgründungen und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, im Familienrecht, bei Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren sowie in Zivilprozessen. In grenzüberschreitenden Angelegenheiten koordiniert er unter anderem Vollmachten, Apostillen, Übersetzungen sowie Grundbuch-, Steuer-, Bank-, Notariats- und Behördenvorgänge.

Rechtsanwalt B

Tätig mit Schwerpunkt im Strafrecht sowie in zivil- und strafgerichtlichen Verfahren, im Arbeitsrecht, Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Er übernimmt Verteidigung und Vertretung in Ermittlungen, Vernehmungen, Anhörungen, Hauptverhandlungen, Schriftsatzverfahren und Rechtsmittelverfahren.