Unabhängige Anwaltskanzlei

Arbeitsweise

Jede Angelegenheit unterscheidet sich hinsichtlich Unterlagen, Beteiligten, Fristen und Verfahren. Der Mandatsumfang wird daher erst nach ausreichender Vorinformation und einer Interessenkollisionsprüfung festgelegt.

1. Erste Angaben und Dokumentenprüfung

Beim Erstkontakt werden Rechtsfrage, Beteiligte, betroffene Länder und Orte, bekannte Aktenzeichen, bevorstehende Fristen oder Termine und eine kurze Dokumentenübersicht erfasst. Soweit erforderlich, erfolgt eine gesondert vergütete Erstprüfung.

2. Interessenkollision und Mandatsannahme

Anhand der Beteiligten wird geprüft, ob berufsrechtliche Hindernisse oder Interessenkollisionen bestehen. Online-Formular, Telefongespräch oder Dokumentenübermittlung begründen allein kein Mandatsverhältnis. Das Mandat gilt erst nach schriftlicher Annahme und Abschluss der erforderlichen Vereinbarungs- und Vollmachtsvorgänge als übernommen.

3. Schriftliche Festlegung des Umfangs

Rechtliche Tätigkeiten, Verfahrensstufen, ausgeschlossene Leistungen, benötigte Unterlagen, Vergütungsmethode und Kosten werden schriftlich festgelegt. Klage, Berufung, Revision, Vollstreckung, Verwertung oder damit verbundene Behördenverfahren können als getrennte Stufen vereinbart werden.

4. Vollmacht und Unterlagen

Inhalt und Ausstellungsstaat der Vollmacht, Apostille oder konsularische Beglaubigung, Übersetzung und Originalerfordernis werden fallbezogen mitgeteilt. Bei veränderlicher Behördenpraxis wird die Dokumentenliste vor Einreichung erneut bestätigt.

5. Verfahrensführung und Information

Gerichts- und Behördenfristen werden im Fristenkalender geführt. Wesentliche Entscheidungen, Schriftsätze der Gegenseite, Verhandlungsergebnisse, Zahlungen oder Einziehungen und weisungsbedürftige Punkte werden in geeigneter Form mitgeteilt. Anstelle täglicher technischer Meldungen kann eine dem Mandat angemessene zusammengefasste Berichterstattung erfolgen.

Anwaltsvergütung

Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit, rechtlicher und tatsächlicher Schwierigkeit, voraussichtlichem Zeitaufwand, fremdsprachiger Dokumentenkoordination, Zahl der Beteiligten und Vorgänge, Dringlichkeit und Verfahrensstufen. Sie darf die türkische anwaltliche Mindestgebührenordnung nicht unterschreiten.

Je nach Mandat können Pauschal-, Stufen- oder Stundenvergütung oder, soweit rechtlich zulässig, eine wertabhängige Vergütung vereinbart werden. Methode und Zahlungsplan werden in der schriftlichen Vergütungsvereinbarung festgehalten.

Auslagen und Drittkosten

Gerichtsgebühren, Kostenvorschüsse, Zustellung, Notariat, Apostille, Übersetzung, Versand, Reise, Sachverständige, Ortstermin, Grundbuch, Steuern, Register, Bank und sonstige amtliche oder externe Kosten sind von der Anwaltsvergütung getrennt. Erforderliche Kostenvorschüsse werden vorab angefordert.

Ergebnis und Dauer

Gerichte, Behörden, Gegenparteien, Sachverständige und ausländische Stellen liegen außerhalb der Kontrolle der Kanzlei. Ein bestimmtes Ergebnis oder ein verbindlicher Abschlusszeitpunkt wird daher nicht zugesagt. Auf Grundlage der verfügbaren Informationen werden mögliche Schritte und Risiken erläutert.

Ohne schriftliche Bestätigung der Mandatsannahme darf nicht davon ausgegangen werden, dass rechtliche Fristen überwacht werden.